Der Landkreis Wesermarsch überarbeitet die ortsrechtlichen Regelungen für die Abfallentsorgung – insbesondere für Abfälle aus Gewerbe, Handel, Industrie, Verwaltung sowie Schulen, Gaststätten und Beherbergungsbetrieben. Ziel ist es, die deutlichen Unterschiede der Branchen beim Restabfallaufkommen besser zu berücksichtigen und so die Gebührengerechtigkeit zu verbessern. Hierfür bittet die GIB Entsorgung Wesermarsch GmbH im Auftrag des Landkreises ausgewählte Gewerbebetriebe und Einrichtungen – darunter auch Ihren Betrieb – um wenige Angaben zu ihrem Abfallaufkommen.
Geben Sie unten Ihren persönlichen Teilnahmecode aus dem Anschreiben ein. Die vorliegenden Angaben zu Ihrem Betrieb sind dort bereits eingetragen – bitte prüfen Sie diese und ergänzen Sie die Anzahl der Beschäftigten, Betten bzw. Stellplätze oder Schülerinnen und Schüler. Der Zeitaufwand beträgt nur wenige Minuten. Mit der Durchführung und Auswertung ist die INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH, Ahlen, beauftragt.
Ihre Angaben werden ausschließlich für diese Erhebung verwendet. Die Auswertung erfolgt zusammengefasst je Branche – eine betriebsbezogene Auswertung erfolgt nicht. Sämtliche Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und gespeichert.